Mandantenstimmen zur gewerblichen Grundstücksberatung

4,8
★★★★★
EW

Frau Prof. Elisabeth Wunderlich

★★★★★

Nach dem ersten Monat Zusammenarbeit mit DesertReservation kann ich bestätigen: Die Prüfung der Bebaubarkeit nach §34 BauGB wurde präzise und ohne Verzögerung durchgeführt. Die Dokumentation zur Erschließungssituation war vollständig und nachvollziehbar. Besonders hilfreich war die Einordnung der Einfügungsklausel für unser geplantes Logistikzentrum. Einziger Wermutstropfen: Die Abstimmung mit dem Bauamt dauerte länger als erwartet, aber das lag an der Behörde, nicht an der Beratung.

12. März 2025
FB

Friedrich-Wilhelm Böhme

★★★★☆

Die Kommunikation während der Vertragsgestaltung war klar und direkt. Die Mängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB wurde detailliert erläutert, und der Gewährleistungsausschluss für Altlasten war rechtssicher formuliert. Was mir fehlte, war eine schnellere Rückmeldung bei Nachfragen zur AGB-Kontrolle. Insgesamt aber eine solide Leistung, die mir half, den Kaufpreis für das Industriegrundstück realistisch zu verhandeln.

28. Februar 2025
AH

Frau Annelore Herold

★★★★★

Als wiederkehrende Mandantin schätze ich die Kontinuität: DesertReservation hat bereits 2023 unseren ersten Grundstückskauf begleitet und nun die Erweiterung der Betriebsfläche übernommen. Die erneute Prüfung des Bebauungsplans nach §9 BauGB und die Befreiung nach §31 BauGB wurden ohne Reibungsverluste abgewickelt. Die Beratung zur Bindungswirkung des Flächennutzungsplans war präzise und praxisnah. Ein verlässlicher Partner für langfristige Investitionen.

15. Januar 2025
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Präzise Prüfung der Bebaubarkeit

Die Prüfung des Flächennutzungsplans und die Einordnung nach §34 BauGB waren sehr detailliert. Der Gutachter hat alle relevanten Altlastenverdachtsflächen dokumentiert.

★★★★★

Vertragsgestaltung nach BGB

Der notarielle Kaufvertrag enthielt einen maßgeschneiderten Gewährleistungsausschluss für Bodenverunreinigungen. Die Haftungsklauseln wurden klar nach §§ 434 ff. BGB formuliert.

★★★★★

Kommunale Planungshoheit verstanden

Die Beratung zur Bindungswirkung des Bebauungsplans nach §9 BauGB war aufschlussreich. Wir konnten die Befreiung nach §31 BauGB erfolgreich beantragen.

★★★★☆

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