Prüfung der Einfügungsklausel für unbeplante Innenbereiche
Gewerbliches Baurecht & Grundstücksrecht
Prüfung der Bebaubarkeit, Vertragsgestaltung und Absicherung von Entwicklungsvorhaben – von der Flächennutzungsplanung bis zum notariellen Kaufvertrag.

Prüfung der Einfügungsklausel für unbeplante Innenbereiche
Mängelhaftung und Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag
Festsetzungen des Bebauungsplans für Industrieareale
Befreiung von Festsetzungen bei Betriebserweiterungen
Unternehmen vertrauen auf unsere Expertise bei der gewerblichen Grundstücksakquise, Bauleitplanung und Vertragsgestaltung nach BGB.
Für eine belastbare Prüfung der Bebaubarkeit benötigen wir den aktuellen Grundbuchauszug, den Flurkartenauszug sowie den Bebauungsplan der Gemeinde. Bei unbeplanten Innenbereichslagen ist zusätzlich eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Lage im Innenbereich nach § 34 BauGB erforderlich. Fehlen diese Dokumente, kann die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nicht rechtsverbindlich erfolgen.
Der notarielle Kaufvertrag wird nach der Prüfung aller relevanten Unterlagen durch unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht entworfen. Wir achten besonders auf die Formulierung der Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB und die Regelung der Mängelhaftung. Der Vertragsentwurf wird mit Ihnen und dem Verkäufer abgestimmt, bevor er zur Beurkundung an den Notar geht. Die Beurkundung selbst erfolgt durch den von Ihnen gewählten Notar.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Leistung. Für eine umfassende Beratung inklusive Vertragsprüfung und -gestaltung berechnen wir in der Regel einen Pauschalbetrag zwischen 1.500 und 4.500 Euro netto, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Hinzu kommen die Notar- und Gerichtskosten, die gesetzlich festgelegt sind. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einer ersten Besprechung.
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein Grundstück verbindlich fest. Er bestimmt, ob auf dem Grundstück ein Gewerbe- oder Industriegebiet entstehen darf, welche Geschossfläche zulässig ist und welche Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Weicht Ihr Vorhaben von den Festsetzungen ab, kann eine Befreiung nach § 31 BauGB beantragt werden. Wir prüfen für Sie, ob eine solche Befreiung realistisch ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Altlasten wie Bodenverunreinigungen oder Altablagerungen können den Grundstückserwerb erheblich erschweren. Im Kaufvertrag muss geregelt sein, wer für die Sanierungskosten aufkommt. Wir empfehlen, vor dem Kauf ein Bodengutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen einzuholen. Im Vertrag können wir einen Gewährleistungsausschluss für Altlasten nur dann wirksam vereinbaren, wenn der Verkäufer die Belastung nicht arglistig verschwiegen hat. Die Rechtsprechung des BGH stellt hier strenge Anforderungen.
Von der ersten Prüfung bis zur Eintragung im Grundbuch rechnen Sie mit einem Zeitraum von acht bis zwölf Wochen. Die Dauer hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen, der Komplexität der Vertragsverhandlungen und der Auslastung des Notars ab. Bei schwierigen planungsrechtlichen Fragen kann sich der Prozess auf bis zu sechs Monate verlängern. Wir halten Sie über den Fortschritt jeder Phase auf dem Laufenden.
Dokumentation der Beratungspraxis
Bewertung eines unbeplanten Innenbereichsgrundstücks hinsichtlich Erschließung und Einfügung in die nähere Umgebung.
Formulierung von Haftungsausschlüssen für Altlasten im notariellen Grundstückskaufvertrag nach §§ 434, 437 BGB.
Analyse der Festsetzungen für ein geplantes Logistikzentrum und Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB.
Abgleich der geplanten Nutzung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans für ein 12.000 m² großes Areal.
Prüfung von Altlastenverdachtsflächen und Formulierung von Gewährleistungsausschlüssen im Kaufvertrag.
Strategische Beratung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Betriebserweiterung im Außenbereich nach § 35 BauGB.